I.
Allgemeiner Geltungsbereich
1.
Unsere Lieferungen und
Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie
gelten auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2.
Geschäfts- oder
Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden selbst bei Kenntnis nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden für den jeweiligen
Vertragsabschluss schriftlich anerkannt. Spätestens mit der Entgegennahme
unserer Lieferungen und Leistungen gelten unsere Geschäftsbedingungen als
angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
II.
Geltung für Unternehmer und Verbraucher
1.
Diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten uneingeschränkt für Unternehmer im Sinne des
§ 14 BGB.
2.
Soweit diese
Geschäftsbedingungen für Verbraucher keine Sonderregelungen enthalten, gelten
für diese die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Verbraucher im Sinne
dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit welchen wir in
Geschäftsbeziehung treten, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige
berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
III. Angebote
und Auftragserteilung
1.
Unsere Angebote sind
freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt in jedem Fall nur nach
Maßgabe und Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Angebote
nebst Anlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind auf
Verlangen ‑ auch wenn kein Auftrag erteilt wird – unverzüglich
zurückzugeben.
2.
Die in unseren
Preislisten, Prospekten, Kostenvoranschlägen und Angeboten enthaltenen Abbildungen
und Angaben, insbesondere Gewichts- oder Maßangaben oder sonstige technischen
Daten kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen nur bei entsprechender
schriftlicher Bestätigung eine Eigenschaftszusicherung dar. Änderung der Konstruktion,
der Form, der Ausführung und Farbe behalten wir uns vor.
3.
Der Besteller übernimmt
die Verantwortung für die ihm obliegenden Angaben und die von ihm zur Verfügung
gestellten Teile. Wir haften nicht für die Eignung des für den beabsichtigten
Verwendungszweck vorgesehenen Materials.
4.
Nebenabreden,
Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebung des Vertrages bedürfen unserer
schriftlichen Bestätigung.
IV. Preise
und Zahlungsbedingungen
1.
Soweit nichts anders
angegeben, halten wir uns vorbehaltlich der nachstehenden Ziff. 2 an die
in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab dem Datum gebunden.
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der
jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Gewährung von Skonto bedarf der
besonderen schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien. Zusätzliche
Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2.
Ändern sich die für die
Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren für Fertigungsmaterial, Energie,
Betriebsstoffe, Löhne, Gehälter, Fracht, Zoll, Steuern oder ähnlichem in der
Zeit vom Abschluss des Vertrages bis zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der
Lieferung, so können wir die sich dadurch ergebende Mehrbelastung in Rechnung
stellen und den vereinbarten Preis nachträglich entsprechend erhöhen. Ist ein
Festpreis vereinbart, so sind wir befugt, vom Auftraggeber in Abänderung der
Angebotspreise die Vereinbarung eines neuen, höheren Preises zu verlangen.
Kommt eine Einigung nicht zustande, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.
Unsere Rechnungen gelten
als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum
schriftlich widersprochen wird.
4.
Zahlungen sind sofort
nach Rechnungserhalt ohne Abzug und Skonto zu leisten. Im Falle der Fälligkeit
oder des Zahlungsverzuges berechnen wir Zinsen in Höhe der uns berechneten Bankkreditzinsen,
im kaufmännischen Verkehr mind. jedoch 8 % über dem Basiszins, ansonsten
5 % über dem Basiszins sowie unseren sonstigen Verzugschaden. Die Hingabe
von Schecks oder Wechseln erfolgt erfüllungshalber und bedarf unserer ausdrücklichen
Zustimmung.
5.
Der Auftraggeber ist zur
Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder von uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er
nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
V.
Lieferung und Gefahrenübergang
1.
Vorbehaltlich
anderweitiger Vereinbarungen beginnt die Lieferfrist grundsätzlich mit Zugang
der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit der Anlieferung des zu
bearbeitenden Materials. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf
der Liefergegenstand unser Unternehmen verlassen hat oder wenn die Versandbereitschaft
dem Auftraggeber mitgeteilt wurde.
2.
Unvorhersehbare,
unabwendbare oder andere schwerwiegende Ereignisse, die bei uns, einem unserer
Lieferanten oder bei einem Subunternehmer zu Lieferungs- oder Leistungsverzögerungen
führen und von uns nicht zu vertreten sind, verlängern die vereinbarten Lieferfristen
um die Dauer der Behinderung. Im Falle der Unmöglichkeit sind beide Parteien
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Desweiteren ist unter Ausschluss von
Schadensersatzansprüchen der Rücktritt möglich, wenn durch die Verlängerung der
Lieferzeit die dem Angebot zugrundeliegende Kostensituation oder die Erbringung
der Leistung in sonstiger Weise unzumutbar ist.
3.
Die Gefahr geht mit der
Absendung der Ware auf den Besteller über, auch bei Lieferungen frei Bestimmungsort,
und zwar auch dann, wenn der Liefergegenstand in einzelnen Teilen geliefert
wird oder wir neben der Lieferung noch andere Leistungen übernommen haben. Ist
der Auftraggeber Verbraucher, geht die Gefahr erst mit der Übergabe der Ware
auf ihn über. Wird die zu bearbeitende Ware auf Wunsch des Auftraggebers durch
uns abgeholt, trägt er die Transportgefahr. Ihm ist es freigestellt, diese Gefahren
zu versichern. Die genannten Bestimmungen gelten auch dann, wenn wir frachtfreie
Lieferungen zugesichert haben.
4.
Verzögert sich der
Versand in Folge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht
die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf diesen über.
Versandfertig gemachte Ware muss der Auftraggeber unverzüglich, spätestens
jedoch nach Ablauf einer Frist von 8 Tagen nach Meldung abrufen. Erfolgt
kein Abruf, berechtigt dies uns, die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers
nach eigenem Ermessen zu lagern. Die Kosten der Lagerung hat der Auftraggeber
zu tragen, mind. jedoch 1 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen
Monat, wobei das Lagergeld auf 5 % des Rechnungsbetrages begrenzt ist, es
sei denn, wir können höhere Lagerkosten nachweisen.
5.
Warenrücksendungen an
uns sind grundsätzlich frei Haus zu liefern. Anfallende Kosten berechnen wir
dem Absender. Soweit ausnahmsweise die Kosten für den Rücktransport von uns übernommen
werden, hat der Rücktransport über unsere Vertragspartner, die wir auf Anfrage
bekannt geben, zu erfolgen. Erfolgt der Rücktransport über andere Firmen, so
werden von uns nur die Kosten übernommen, die uns bei Einschaltung unserer
Vertragsfirmen entstandenen wären.
VI. Abnahme
1.
Wird eine Abnahme
vereinbart, kann diese nur in unserem Lieferwerk erfolgen. Die Abnahme hat
unverzüglich zu erfolgen, wenn wir dem Auftraggeber die Fertigstellung
mitgeteilt haben. Kommt es sodann nicht zur Abnahme trotz Terminbestimmung von
unserer Seite, so sind wir berechtigt, die Ware ohne Abnahme zu versenden oder
auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zu lagern.
2.
Die Ware gilt mit der
Absendung, Abgabe oder Einlagerung als vertragsgemäß geliefert und abgenommen,
sofern sich der Auftraggeber nicht innerhalb einer von uns gesetzten Frist von
10 Tagen unter Hinweis auf die Rechtsfolgen ausdrücklich erklärt hat.
VII. Eigentumsvorbehalte
und Sicherungsrechte
1.
Wir behalten uns das
Eigentum an der von uns gelieferten Ware oder Leistungen bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung
einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent vor.
2.
Verarbeitung oder
Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für
uns. Erlischt das Eigentum bzw. Miteigentum durch Verbindung, so wird bereits
jetzt vereinbart, dass das Eigentum bzw. Miteigentum des Auftraggebers an einer
einheitlichen Sache mit dem Rechnungswert auf uns übergeht. Der Auftraggeber
verwahrt das Mit-/Eigentum unentgeltlich.
3.
Der Auftraggeber darf
die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeiten und
veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen
sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Auftraggeber
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an uns ab. Wir ermächtigen den
Auftraggeber, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.
Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Auftraggeber
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4.
Bei Zugriff Dritter auf die
Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, hat der Auftraggeber auf unser
Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere
Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist,
uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder
außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet dafür der Auftraggeber.
5.
Bei vertragswidrigem
Verhalten – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die
Vorbehaltsware zurückzunehmen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen
Dritte zu verlangen. Der Auftraggeber gestattet uns die Abholung und willigt
unwiderruflich ein, dass wir zu diesem Zweck das Grundstück bzw. die Räumlichkeiten
betreten, in denen die Vorbehaltsware sich befindet. In der Zurücknahme sowie
in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
VIII. Gewährleistung
1.
Bei Mängel unserer
Produkte und Waren leisten wir Gewähr durch Nacherfüllung, indem wir nach
unserer Wahl entweder nachbessern oder eine Ersatzleistung / Lieferung vornehmen.
2.
Bei Fehlschlagen der
Nacherfüllung kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder nach seiner Wahl
vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn es
sich nur um eine geringfügige Vertragswidrigkeit oder nur einen geringfügigen
Mangel handelt.
3.
Die zum Zwecke der
Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,
Arbeits- und Materialkosten hat der Auftraggeber zu tragen.
4.
Wählt der Auftraggeber
nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag steht ihm daneben
kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er Schadensersatz,
verbleibt die Ware bei ihm. Der Schadensersatz beschränkt sich auf Fälle
arglistiger Vertragsverletzung auf die Differenz zwischen Kaufpreis und den
Wert der mangelhaften Sache.
5.
Weitergehende
Ersatzansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, insbesondere Folgeschäden.
6.
Der Auftraggeber hat
Beanstandungen unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen;
andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ausgeschlossen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dem Auftraggeber trifft die
volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den
Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die
Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
7.
Verbraucher müssen uns
innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der
vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche
Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang
der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung,
erlöschen die Gewährleistungsrechte 2 Monate nach Feststellung des
Mangels. Dies gilt nicht, soweit uns Arglist zur Last gelegt werden kann. Die
Beweislast für den Zeitpunk der Feststellung des Mangels trifft den
Verbraucher.
IX. Verjährung
1.
Gewährleistungsansprüche
des Auftraggebers verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit der
Ablieferung der Ware.
2.
Die Gewährleistungsansprüche
eines Verbrauchers verjähren in 2 Jahren, Schadensersatzansprüche wegen
eines Mangels in einem Jahr.
X.
Haftungsbeschränkung
1.
Schadensersatzansprüche
aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus
unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs-
bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt.
2.
Dies gilt auch für
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der
Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die
Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Auftraggeber gegen das Risiko bei
solchen Schäden absichern soll.
3.
Jede Haftung ist auf den
bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4.
Unberührt von dieser
Haftungsbeschränkung bleibt unsere Haftung für sonstige Ansprüche aus
Produzentenhaftung. Die Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls nicht bei
unzurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden.
XI. Gesetzliche
Bestimmungen
Für sämtliche von uns
gelieferten Artikel bzw. Leistungen hat der jeweilige Verwender unserer Artikel
bzw. Leistungen dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen Bestimmungen von
Ihm eingehalten werden. Jedwede Haftung unsererseits ist insoweit ausgeschlossen.
XII. Gewerbliche
Schutzrechte und Urheberrechte
1.
Der Auftraggeber stellt
uns von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit gewerblichen
Schutzrechten, insbesondere Copyrights und ähnlichen Schutzrechten an uns
überlassenen Zeichnungen, Schriftstücken und Produkten frei.
2.
Wir verpflichten uns,
angefertigte Fotokopien oder andere Reproduktionen ausschließlich zu Zwecken
der Kalkulation und Produktion zu benutzen und nicht an Dritte weiterzugeben.
XIII. Geheimhaltung,
Datenschutz, Werbung
1.
Der Auftraggeber darf
keine Betriebsgeheimnisse, insbesondere verfahrenstechnische Angaben unserer
Produkte an Dritte weitergeben. Zeichnungen, Muster, Formen, Lehren, Gesenke,
Herstellungsangaben und sonstige Vereinbarungen unterliegen dem Datenschutz.
Auch diese dürfen an Dritte nicht ohne unsere schriftliche Einwilligung
weitergegeben werden.
2.
Der Auftraggeber erteilt
mit Annahme der Geschäftsbedingungen seine Zustimmung, dass die zu seiner
Person im Rahmen der Zweckerfüllung gespeicherten Daten mittels der EDV
verarbeitet werden dürfen.
3.
Jegliche Werbung mit
unseren Produkten und Leistungen bedarf unserer vorherigen schriftlichen
Zustimmung.
XIV. Anwendbares
Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
1.
Für diese
Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem
Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen
des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2.
Soweit der Auftraggeber
Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar
oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das Gericht, in dessen Bezirk unser
Geschäftssitz liegt. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber im Zeitpunkt der
Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.
3.
Als Erfüllungsort für
alle Ansprüche aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart.
XV. Schlussbestimmungen
1.
Sollte eine Bestimmung
in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.
2.
Die Vertragsparteien
verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine andere, die dem
wirtschaftlichen Gehalt dieser Bestimmung möglichst gleich kommt, zu ersetzen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen © 2006-2007
Wilfried Stüber GmbH
Großbernsau 6 51491 Overath
stand 22 .07.2006